Normen & Richtlinien
Allgemeine Anforderungen - PSA-Verordnung
Die Verordnung 2016/425 (ehemals Produktrichtlinie 89/686/EWG) regelt die Beschaffenheit von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und deren Inverkehrbringung innerhalb der EU. Ergänzend legt die Richtlinie 89/659/EWG eine Risiko Analyse und Bewertung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitsgeber fest und verpflichtet Ihn zur Bereitstellung passender PSA am Arbeitsplatz.
Je nach Arbeitsplatz sind unterschiedliche Gefahrenpotentiale gegeben. Um gerecht schützen zu können, muss PSA den situativen Anforderungen am Arbeitsplatz entsprechen. Zur Unterscheidung Ihrer Schutzgerade unterteilt die Verordnung 2016/425 das Risiko am Arbeitsplatz in drei Kategorien: