EN 420 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN SCHUTZHANDSCHUHE
EN 388 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN MECHANISCHE RISIKEN
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
A | Abriebfestigkeit (Zyklen) | <100 | 100 | 500 | 2000 | 8000 | - |
B | Schnittfestigkeit (Schneidetest/Index) | <1,2 | 1,2 | 2,5 | 5,0 | 10,0 | 20,0 |
C | Weiterreißfestigkeit (Newton) | <10 | 10 | 25 | 50 | 75 | - |
D | Durchstichfestigkeit (Newton) | <20 | 20 | 60 | 100 | 150 | - |
E | ISO-Schnittfestigkeit (Newton) | 2 | 5 | 10 | 15 | 22 | 30 |
F | EN-Stoßeinwirkungsschutz - |
EN 374 SCHUTZHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ VOR CHEMIKALIEN UND MIKROORGANISMEN
- DIN EN 374-1: Terminologie und Leistungsanforderung
- DIN EN 374-2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration nach EN 374-2:2014 (Luft-Leck- und Wasser-Leck-Prüfung)
- DIN EN 374-3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien nach EN 16523-1:2015 (ersetzt Norm EN 374-3)
- DIN EN 374-4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation nach Norm EN 374-4:2013
- DIN EN 374-5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen nach Norm pr EN ISO 374-5:2015
DEFINITIONEN
DURCHBRUCHZEIT | SCHUTZINDEX |
>10 Minuten | Stufe 1 |
>30 Minuten | Stufe 2 |
>60 Minuten | Stufe 3 |
>120 Minuten | Stufe 4 |
>240 Minuten | Stufe 5 |
>480 Minuten | Stufe 6 |
ANFORDERUNGEN
Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe
LEISTUNGSEBENE | AQL-WERT | INSPEKTIONSEBENE |
Ebene 3 | < 0.65 | G1 |
Ebene 2 | < 1.5 | G1 |
Ebene 3 | < 4.0 | S4 |
Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe zum Schutz vor Mikroorganismen
KENNZEICHNUNG DER CHEMIKALIENSCHUTZHANDSCHUHE:
Liste der definierten Prüfchemikalien:
CODEBUCHSTABE | CHEMIKALIE | CAS-NUMMER | KLASSE |
A | Methanol | 67-56-1 | Primäralkohol |
B | Aceton | 67-64-1 | Keton |
C | Acetonitril (Essigsäurenitril) | 75-05-8 | Nitrilmischung |
D | Dichloromethan | 75-09-2 | Chlorierter Kohlenwasserstoffe |
E | Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) | 75-15-0 | Schwefel mit Anteilen organischer Verbindungen |
F | Toluol | 108-88-3 | Aromatischer Kohlenwasserstoff |
G | Diethylamin | 109-89-7 | Amin |
H | Tetrahydrofuran | 109-99-9 | Heterozyklische und Ätherverbindung |
I | Essigsäureethylester (Ethylacetat, Essigester) | 141-78-6 | Ester |
J | n-Heptan | 142-82-5 | Gesättigte Kohlenwasserstoffe |
K | Natriumhydroxid 40 % | 1310-73-2 | Anorganische Base |
L | Schwefelsäure 96 % | 7664-93-9 | Anorganische Säure, oxidierend |
M | Salpetersäure 65 % | 7697-37-2 | Anorganische Säure, oxidierend |
N | Essigsäure 99 % | 64-19-7 | Organische Säure |
O | Ammoniakwasser 25 % | 1336-21-6 | Anorganische Base |
P | Wasserstoffperoxid 30 % | 7722-84-1 | Peroxid |
S | Flusssäure 40 % | 7664-39-3 | Anorganische Säure |
T | Formaldehyd 37 % | 50-00-0 | Aldehyd |
VIRUS
SCHUTZHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ VOR CHEMIKALIEN UND MIKROORGANISMEN NACH EN374:2003 ALTE PRÜFMETHODE - NOCH GÜLTIG MIT ÜBERGANGSZEIT
ÜBERSICHT DER ÄNDERUNGEN DER EN 374 VON 2003 UND 2016
- Erweiterung der Prüfchemikalien von 12 auf 18
- Wegfall des Becherglases
- Typisierung der Chemikalienschutzhandschuhe in Typ A, B oder C
- Änderung der Kennzeichnung auf dem Handschuh
- Entfall des Bezuges auf Mikroorganismen im Text
EN 407 ARBEITSHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ VOR THERMISCHEN GEFAHREN
Diese Norm definiert die thermische Leistungsfähigkeit von Arbeitshandschuhen zum Schutz vor Hitze- und/oder Feuergefahren.
Diese Norm berücksichtigt jedoch nicht die spezifische Anwendung von Hitzeschutzhandschuhen, wie etwa Brandbekämpfung oder Schweißen. Gemäß EN 407 sollen Hitzeschutzhandschuhe folgende Merkmale aufweisen:
- schwere Entflammbarkeit bzw. Flammenausbreitung
- niedriger Wärmedurchgang, um eine Schutzwirkung gegen Strahlungs-, Konvektions- und Kontakthitze zu gewährleisten
- hohe Temperaturbeständigkeit: das Material darf unter Temperaturbelastung nicht schmelzen, nicht übermäßig schrumpfen und nicht zerfallen.
Wichtige Normänderungen!
In der neuen DIN EN 407:2020 wird die erste Leistungsstufe nicht mehr mit Brennverhalten benannt, sondern heißt nun "begrenzte Flammausbildung". Wurde der Handschuh nicht darauf getestet, kommt ein neues Piktogramm zur Anwendung. Änderungen bezüglicher der Leistungsstufen gibt es jedoch keine.
Die mechanische Festigkeit muss 10N bei der Weiterreißkraft erreichen.
Die Mindestlängen haben sich verändert. Dadurch fallen viele Handschuhe, die vorher unter Schweißschutzhandschuhen gefallen sind, nicht mehr unter der Norm, sondern unter die EN 407.
Mindestlänge des Handschuhs
Größe der Hand | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
Minimale Länge des Handschuhs (mm) | 290 | 300 | 310 | 320 | 330 | 340 | 350 | 360 | 370 |
Gemäß der Prüfung nach DIN EN 407 wird der Schutzhandschuhe mit einer Leistungsstufe in Bezug auf jede der einzelnen thermischen Gefahren klassifiziert. Wichtig ist dabei, dass der Handschuh nicht mit offenem Feuer in Kontakt kommen darf, wenn er bei der Prüfung der begrenzten Flammausbildung nicht die Leistungsstufe 3 erfüllt.
Kennzeichnung:
Die Art und der Grad der Schutzfunktion werden von zwei Piktogramm angegeben, diese können aber nicht gemeinsam verwendet werden. Unterhalb des jeweiligen Piktogramms werden 6 Leistungskriterien in Verbindung mit spezifischen Schutzeigenschaften angegeben.
Wenn eine begrenzte Flammenausbreitung deklariert wird (=Mindestleistungsstufe 1 in der Entflammbarkeitsprüfung):
Wenn keine begrenzte Flammenausbreitung deklariert, wird:
Je höher der Wert der Leistungsstufe, desto besser ist das Testergebnis zu dem zugehörigen thermischen Risiko. Die Stufe X kann auch für a bis f angegeben werden und steht für "Nicht getestet" oder "Nicht anwendbar".
Leistungsstufen
Leistungsstufen | 1 | 2 | 3 | 4 |
A. Begrenzte Flammausbreitung (Nachbrenn- und Nachglimmzeit) | < 20s Nicht erforderl. | < 10s < 120s | < 3s < 25s | <2s<5s |
B. Kontakthitze (Kontakttemperatur und Grenzwertzeit) | 100°C > 15s | 250°C > 15s | 350°C > 15s | 500°C > 15s |
C. Konvektionshitze (Verzögerung der Hitzeübertragung) | > 4s | < 7s | < 10s | < 18s |
D. Strahlungshitze (Verzögerung der Hitzeübertragung) | > 7s | > 20s | > 50s | > 95s |
E. Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer (Anzahl der Tropfen) | > 10s | > 15s | > 25s | > 35s |
F. Festigkeit gegen große Mengen von Schmelzmetall (Gewicht/Masse) | 30g | 60g | 120g | 200g |
Die Norm berücksichtigt folgende Leistungskriterien:
A. Begrenzte Flammausbreitung (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN ISO 15025: Brennverhalten (Entflammbarkeitswiderstand)
In diesem Prüfschritt wird der Handschuh einer Zündquelle ausgesetzt. Gemessen wird die Nachbrenn- und Nachglimmzeit des Handschuhs nach dem Entfernen der Zündquelle.
Die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung wurde nicht bestanden, wenn die Innenseite des Handschuhs Anzeichen eines Schmelzens oder der Handschuh eine Lochbildung aufweist oder sich Nähte lösen.
Prüfverfahren
- Unter dem Handschuh wird ein Brenner positioniert.
- Der Handschuh wird nach einer Beflammzeit von 10 Sekunden geprüft.
- Die Nachbrenn- und Nachglimmzeit wird aufgezeichnet.
Leistungsstufe | Nachbrennzeit | Nachglimmzeit |
1 | ≤ 15 Sekunden | Keine Anforderungen |
2 | ≤ 10 Sekunden | ≤ 120 Sekunden |
3 | ≤ 3 Sekunden | ≤ 25 Sekunden |
4 | ≤ 2 Sekunden | ≤ 5 Sekunden |
B. Kontaktwärme (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN ISO 12127-1: Kontaktwärmewiderstand
In diesem Prüfschritt wird der Kontaktwärmewiderstand des
Handschuhes innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs
getestet.
Für Kontaktwärme kann eine Höchstleistungsstufe 2 deklariert werden, wenn die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung nicht zumindest die Leistungsstufe 3 erzielt hat. Die innersten Lagen dürfen keine Anzeichen eines Schmelzens oder einer Lochbildung aufweisen.
Prüfverfahren
- Drei Prüfmuster werden an der Innenhand von drei verschiedenen
Handschuhen ausgeschnitten. Eventuell vorhandene Verstärkungen
werden entfernt. Unterscheidet sich das Material der Fingerfront
und der Innenhand, muss die Fingerfront ebenfalls geprüft werden. - Andere Bereiche der Handschuhe, deren Material sich von der
Innenhand unterscheidet und für die ein Kontaktwärmewiderstand
deklariert wurde, müssen ebenfalls geprüft werden. - Jedes Prüfmustermaterial wird auf einem Kalorimeter positioniert,
und eine Heizplatte wird bis zur erforderlichen Kontakttemperatur
erhitzt. - Die heiße Platte wird in Kontakt mit dem Prüfmuster gebracht.
- Die Schwellenzeit wird nach einer Erhöhung des Kalorimeters
um 10 °C (= Verbrennung zweiten Grades) nach > 15 Sekunden
ermittelt.
Leistungsstufe | Kontakttemperatur TC °C | Schwellenwertzeit tt s |
1 | 100°C | ≥ 15 Sekunden |
2 | 250°C | ≥ 15 Sekunden |
3 | 350°C | ≥ 15 Sekunden |
4 | 500°C | ≥ 15 Sekunden |
C. Konvektionshitze (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN ISO 9151: Konvektionswärmewiderstand
In diesem Prüfschritt wird die Zeit ermittelt, die der Handschuh den
Transfer der Hitze einer Flamme verzögern kann.
Für Konvektionshitze kann eine Höchstleistungsstufe 2 deklariert werden, wenn die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung nicht zumindest die Leistungsstufe 3 erzielt hat. Die innersten Lagen dürfen keine Anzeichen eines Schmelzens oder einer Lochbildung aufweisen.
Prüfverfahren
- Drei Prüfmuster (von jeder Materialentnahme an der Innenhand
und dem Handrücken des Handschuhs) werden der Flamme eines
Gasbrenners ausgesetzt. Eventuell an den Handschuhen vorhandene
Verstärkungen werden entfernt. - Die das Prüfmuster durchdringende Hitze wird durch einem kleinen
Kupferkalorimeter gemessen, der sich auf der Oberseite des
Prüfmusters mit diesem in Kontakt befindet. - Die Schwellenzeit wird nach einer Erhöhung des Kalorimeters um 24
°C ermittelt.
Leistungsstufe | Wärmeübergangsindex HTI |
1 | ≥ 4 Sekunden |
2 | ≥ 7 Sekunden |
3 | ≥ 10 Sekunden |
4 | ≥ 18 Sekunden |
D. Strahlungshitze (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN ISO 6942: Strahlungswärmewiderstand
In diesem Prüfschritt ermittelt die Zeit, die ein Handschuh den Hitzetransfer einer Strahlungswärmequelle verzögern kann.
Für Strahlungshitze kann eine Höchstleistungsstufe 2 deklariert werden, wenn die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung nicht zumindest die Leistungsstufe 3 erzielt hat. Die innersten Lagen dürfen keine Anzeichen eines Schmelzens oder einer Lochbildung aufweisen.
Prüfverfahren
- Am Handrücken der Handschuhe werden zwei Prüfmuster
entnommen. Eventuell an den Handschuhen vorhandene
Verstärkungen werden entfernt. - Die Prüfmuster werden einer Strahlungswärmequelle ausgesetzt.
- Die das Prüfmuster durchdringende Hitze wird durch das Kalorimeter
gemessen, der sich in Kontakt mit dem Prüfmuster befindet. - Die Schwellenzeit wird nach einer Erhöhung des Kalorimeters um 24
°C ermittelt.
Leistungsstufe | Wärmeübertragung t24 |
1 | ≥ 7 Sekunden |
2 | ≥ 20 Sekunden |
3 | ≥ 50 Sekunden |
4 | ≥ 95 Sekunden |
E. Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN 348: Widerstand gegen kleine Schmelzmetallspritzer
In diesem Prüfschritt misst die Anzahl der Schmelzmetalltropfen, die für eine Erwärmung des Handschuhs auf eine bestimmte Stufe erforderlich ist.
Für die Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer kann eine Höchstleistungsstufe
2 deklariert werden, wenn die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung nicht zumindest die Leistungsstufe 3 erzielt hat. Die innersten Lagen dürfen keine Anzeichen eines Schmelzens oder einer Lochbildung aufweisen. Bei kleinen Schmelzmetallspritzern dürfen auch die Außenlagen keine Schmelzspuren aufweisen.
Prüfverfahren
- Es werden vier Prüfmuster an der Innenhand, am Handrücken
und an der Stulpe des Handschuhs entnommen. Eventuell an den
Handschuhen vorhandene Verstärkungen werden entfernt. - Es wird mit einem hinter dem Prüfmuster installierten Sensor
die Anzahl der Schmelzmetalltropfen gemessen, die für eine
Erwärmung um 40 °C erforderlich ist.
Leistungsstufe | Anzahl der Tropfen |
1 | ≥ 10 tropfen |
2 | ≥ 15 Tropfen |
3 | ≥ 25 Tropfen |
4 | ≥ 35 Tropfen |
F. Festigkeit gegen große Mengen von Schmelzmetall (0-4)
Prüfverfahren gemäß EN ISO 9185: Widerstand gegen große Mengen von Schmelzmetall
In diesem Prüfschritt misst das Gewicht von Schmelzmetall,
das für eine Glättung oder Nadelstichbildung bei einer
direkt unter dem Prüfmuster positionierten Hautsimulation
erforderlich ist.
Für die Prüfung großer Schmelzmetallmengen kann ebenfalls eine Höchstleistungsstufe 2 deklariert werden, wenn die Prüfung der begrenzten Flammenausbreitung nicht zumindest die Leistungsstufe 3 erzielt hat. Die innersten Lagen dürfen keine Anzeichen eines Schmelzens oder einer Lochbildung aufweisen, und kein Material darf sich bei der Prüfung entzünden
Prüfverfahren
Es werden drei Prüfmuster an der Innenhand, am Handrücken
und an der Stulpe des Handschuhs entnommen. Eventuell an den
Handschuhen vorhandene Verstärkungen werden entfernt.
- Die Testmuster werden mit geschmolzenem Eisen übergossen.
- Die Schädigung wird ermittelt, indem eine Hautsimulation
aus PVC direkt hinter dem Prüfmuster positioniert und die
Beschädigung dieser Haut nach dem Übergießen aufgezeichnet
wird. - Die Mindestmenge, die diese Hautsimulation beschädigt, wird
beobachtet und zur Bestimmung der Leistungsstufe verwendet.
Leistungsstufe | Flüssiges Eisen |
1 | ≥ 30 Grammn |
2 | ≥ 60 Grammn |
3 | ≥ 120 Grammn |
4 | ≥ 200 Grammn |
EN 12477 ARBEITSHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ FÜR SCHWEISSERARBEITEN
- Größe 6: 300 mm
- Größe 7: 310 mm
- Größe 8: 320 mm
- Größe 9: 330 mm
- Größe 10: 340 mm
- Größe 11: 350 mm
ANFORDERUNGEN | TYP A | TYP B (Hohe Finger- und Bewegungsfreiheit) |
Abriebfestigkeit EN 388 | 2 | 1 |
Schnittfestigkeit EN 388 | 1 | 1 |
Weiterreißfestigkeit EN 388 | 2 | 1 |
Durchstichfestigkeit EN 388 | 2 | 1 |
Brennverhalten EN 407 | 3 | 2 |
Kontakthitze EN 407 | 1 | 1 |
Konvektionshitze EN 407 | 2 | - |
Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer EN 407 | 3 | 2 |
Fingerbeweglichkeit EN 420 | 1 | 4 |
EN 511 ARBEITSHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ GEGEN KÄLTE
Die Art und der Grad der Schutzfunktion wird vom "Kälteschutz" Piktogramm und 3 Leistungskriterien in Verbindung mit spezifischen Schutzeigenschaften angegeben.
Die Norm berücksichtigt folgende Leistungskriterien:
a. Konvektionskälte (0-4)
Bestimmt die thermischen Isolationseigenschaften, die durch eine Konvektionsübertragung von Kälte gemessen wird.
b. Kontaktkälte (0-4)
Bestimmt die thermische Festigkeit des Handschuhmaterials im direkten Kontakt mit einem kalten Gegenstand.
c. Wasserfestigkeit (0-1)
Zusätzlich kann der Handschuh auf seine Wasserundurchlässigkeit nach EN ISO 15383 getestet werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn über 30 Minuten lang kein Wasser in den Handschuh eindringt.
0 = Wasserpenetration
1 = keine Wasserpenetration
EN 16350 ARBEITSHANDSCHUHE ZUM SCHUTZ GEGEN ELEKTROSTATISCHE RISIKEN
- Der Durchgangswiderstand muss kleiner 1,0 × 108 Ohm sein (Rv< 1,0 × 108 Ω).
- Prüfatmosphäre: Lufttemperatur von 23 ± 1 °C, relative Luftfeuchte von 25 ± 5 %. (gemäß EN 1149-2)