06.02.2026
Augenschutz nach EN 166
In vielen Arbeitsbereichen wie z.B. der Holz- oder Metallverarbeitung können äußere Einflüsse unser Auge nachhaltig und zum Teil sogar irreparabel schädigen. Deshalb sollte gerade im beruflichen Alltag der richtige Augenschutz in Form einer Schutzbrille eingesetzt werden. Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung der PSA-Kategorie II müssen Augenschutzbrillen eine seitens der EU festgelegte Kennzeichnung besitzen und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut zertifiziert werden.