Um das Gehör in mehr oder weniger lauten Arbeitsumgebungen nachhaltig zu schützen, sind Gehörschutzkapseln unumgänglich. Anders als Ohrenstöpsel oder Gehörschutzstöpsel umschließen die Kapseln das Ohr komplett. Bereiche, in denen Gehörschutzkapseln verwendet werden können und sollten, sind Logistik, Gebäudemanagement, Handwerk, verarbeitendes Gewerbe wie Holz- und Metallbau, aber auch Lebensmittelproduktionen, Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau sowie Forstwirtschaft. Bei beruflichen Tätigkeiten gibt es konkrete Vorgaben, ab welchem Lärmpegel ein Gehörschutz in Form von Kapseln oder Stöpseln benötigt wird. In allen Arbeitsbereichen – von Forst bis kommunaler Bereich – sind die Grenzwerte in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchuV) festgelegt. Der obere Auslösewert liegt bei 85 dB. Wenn die Lärmbelastung diesen Wert erreicht oder überschreitet, ist ein Gehörschutz Pflicht.