03.
Dezember
2024
EN 352 GEHÖRSCHUTZ - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Die EN 352 sowie die BGR 194 definiert alle allgemeinen Anforderungen an den Gehörschutz im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung.
Die Auswahl eines geeigneten Gehörschützers ist abhängig von der jeweiligen Arbeitsumgebung sowie der Art des auftretenden Lärms am Arbeitsplatz.
Gehörschützer werden in nachfolgende Gehörschutzarten unterteilt:
- Kapselgehörschützer
- Gehörschutzstöpsel
- Kapselgehörschützer mit Helmbefestigung
- elektroakustische Systeme
Jedem Gehörschützer muss nach EN 352 eine Bedienungsanleitung beigefügt werden. Die Bedienungsanleitung muss einen Hinweis über die funktionsgerechte Benutzung, die hygienische Reining oder Desinfizierung sowie die technischen Daten des Gehörschützers geben. Außerdem sind Gehörschützer nach EN 352 wie folgt zu kennzeichnen:
- Herstellername oder Handelsmarke
- Modellbezeichnung
- Nummer der Europäischen Norm
- Hinweise zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
- Nenngrößen-Angaben
- CE-Kennzeichnung
- Hinweise zur Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch (relevant für Gehörschutzstöpseln)
- Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung (bei Otoplastiken)
Alle produktspezifischen Eigenschaften und Anforderungen für Gehörschützer sind in nachstehenden Unternormen geregelt:
EN 352-1 KAPSELGEHÖRSCHÜTZER
Als Kapselgehörschützer werden nach EN 352-1 alle Gehörschützer bezeichnet, die das jeweilige Ohren komplett mit einer Hartkunststoffschale umschließen. Die Hartkunststoffschale ist hierbei an der Berührungsstelle gepolstert und darüber hinaus mit schalldämmendem Schaumstoff ausgekleidet.
Die Verwendung von Kapselgehörschützer wird bei nachstehenden Anwendungen empfohlen:
- wenn wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmeinwirkung ein häufiges Auf- und Absetzen erforderlich ist (auch bei Gehörschutzbügeln zutreffend).
- Gehörschutzstöpsel aufgrund eines zu engen Gehörgangs nicht vertragen werden.
- eine Neigung zu Gehörgangentzündungen oder anderen Unverträglichkeiten beim Tragen von Gehörschutzstöpseln besteht.
EN 352-2 GEHÖRSCHUTZSTÖPSEL
Der EN 352-2 entsprechende Gehörschutzstöpsel sind definiert als Gehörschützer, die direkt im Gehörgang getragen werden.
Dabei werden diese noch in vor Gebrauch zu formende, fertig vorgeformte Gehörschutzstöpsel und Bügelstöpsel unterteilt.
Vor Gebrauch zu formende:
- können je nach Typ mehr-oder einmalig verwendet werden
- werden grob vorgeformt und direkt in den Gehörgang gesetzt
- sie verformen sich leicht beim Einsetzen oder beim Herausnehmen
Fertig vorgeformte:
- bestehen aus weichem Kunststoff
- sie sind vorgeformt und müssen nur noch in den Gehörgang eingesetzt werden
Bügelstöpsel:
- durch den Bügel, der im Nacken, unter dem Kinn oder über dem Kopf getragen werden kann, ist dieser einfacher und komfortabler für das Ohr zu tragen. Es entsteht ein geringerer Druck auf den Gehörgang.
Die Verwendung von Gehörschutzstöpseln wird bei nachstehenden Anwendungen empfohlen:
- an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung
- bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
- bei gleichzeitigem Tragen von Brillen oder Schutzbrillen
- bei Tragen anderer persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. einem Schutzhelm, einer Atemschutzmasken oder einem Gesichtsschutzvisier
EN 352-3 KAPSELGEHÖRSCHÜTZER ZUR BEFESTIGUNG AN SCHUTZHELMEN
Die Norm 352-3 definiert alle Kapselgehörschützer, die direkt an einen industriellen Schutzhelm montiert werden.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM THEMA GEHÖRSCHUTZ
Der Mensch kann Geräusche und Töne zwischen 0 und 140 Dezibel wahrnehmen (Dezibel - dB(A) = Maßeinheit für die Lautstärke). Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG legt die Grenzwerte, denen ein Mensch während eines 8-Stunden-Tages ausgesetzt werden darf, fest. Hierbei schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber ab einer Lautstärke von 80 dB(A) Gehörschutzprodukte (wie z.B. Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzbügel oder Gehörschutzkapseln) bereitstellen muss. Ab dem Grenzwert von 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz gesetzlich verpflichtend. Ab einer langjährigen, täglichen Lärmeinwirkung von 85 dB(A) wird von der Entstehung von Gehörschäden ausgegangen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Dämmung eines Gehörschutzes durch die Frequenz, der Anatomie und dem Material beeinflusst wird.
Die Schutzwirkung von Gehörschützern wird in dB angegeben.
SNR-Wert:
Der SNR-Wert (Singel Number Rating) bestimmt die mittlere Abdämmung eines Gehörschützers und somit die durchschnittliche Schutzwirkung.
HML-Wert:
Die HML-Werte bestimmen, wie hoch die jeweilige Schalldämmung in Bezug auf drei freien Frequenzbereiche H (Hoch = zwischen 2000 und 8000 Hz), M (Mittel = zwischen 1000 und 2000 Hz) und N (Niedrig = zwischen 63 und 1000 Hz) ist.
Die Schalldämmung von Gehörschützern ist frequenzabhängig. Aus diesem Grund wird ein geeigneter Gehörschützer durch die Information über die betreffende Lärmsituation am Arbeitsplatz bestimmt. Die Lärmsituation am Arbeitsplatz wird anhand einer Geräuschemissionsmessung durch die Berufsgenossenschaft bestimmt. Durch die Messung des äquivalenten Dauerschallpegels wird ein Lärmkataster erstellt. Im Anschluss kann durch die SNR-Methode der Gehörschutz ausgewählt werden.
Beispiel:
Der Lautstärkepegel am Arbeitsplatz liegt bei 90 dB. Der Dämmwert eines Kapselgehörschützers liegt bei 30 dB. Am Trommelfell des Mitarbeiters kommen somit noch 60 dB an. ( 90 dB - 30 dB = 60 dB). Der verbleibende Lautstärkepegel liegt unter 85 dB, dies bedeutet unter der Grenze der Gehörschädlichkeit.