Normen und Richtlinien: Augenschutz

EN 166 PERSÖNLICHER AUGENSCHUTZ

Die EN 166 sowie die BGR 192 definiert alle allgemeinen Anforderungen des persönlichen Augenschutzes. Augenverletzungen und -schäden können entstehen durch:

  • mechanische Belastung (Staub, Splitter, Späne)
  • Belastung durch biologische oder chemische Flüssigkeiten (Lösemittel, Säuren, Laugen)
  • Gefährdung durch chemische feste oder gasförmige Substanzen (Dämpfe)
  • thermische Belastung ( Flammen, Spritzer von heißen Flüssigkeiten, Kälte)
  • Belastungen durch Strahlung (UV-Strahlen, Licht, Infrarot-Licht)
  • Gefahren durch Elektrizität (Lichtbögen durch Kurzschluss)

Schutzbrillen nach EN 166 bestehen aus einem Brillengestell und einer oder zwei Sichtscheiben. Die Sichtscheibe(n) und das Gestell einer Schutzbrille haben jeweils Ihre eigene Kennzeichnung. Sind diese eine Einheit, erfolgt die Kennzeichnung auf dem Brillengestell.

KENNZEICHNUNG NACH EN 166

Sichtscheibe(n)

Eine Kennzeichnung der technischen Informationen der Sichtscheibe(n) von Schutzbrillen erfolgt in folgender Reihenfolge:

  • Schutzstufe (nur Filter)
  • Identifikation des Herstellers
  • Optische Klasse
  • Zertifizierungszeichen (falls geprüft)
  • Kurzzeichen für mechanische Festigkeit
  • Kurzzeichen für Beständigkeit gegen Lichtbögen (8)
  • Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall und Beständigkeit gegen Durchdringen heißer Festkörper (9)
  • Kurzzeichen für Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen (K)
  • Kurzzeichen für die Beständigkeit gegen Beschlagen (N)
  • Kurzzeichen für erhöhten Reflexionsgrad (R)

Symbole / Codierung der optischen Güteklasse:

  • für besonders hohe Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch
  • für durchschnittliche Anforderungen an die Sehleistung - Intervallweise Arbeiten
  • ohne große Anforderungen an die Sehleistung, gelegentliche Arbeiten mit Dauertrageverbot

Symbole / Codierung für mechanische Festigkeit:

  • "ohne" - mechanische Grundfestigkeit
  • "S" - Erhöhte mechanische Festigkeit, hält einer 22 mm großen und 43 g schweren Kugel aus 1,30 m Fallhöhe von 5,1 m/s stand
  • "F" - Stoß mit geringer Energie, hält einer 6 mm großen und 0,86 g schweren Kugel mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 45 m/s stand
  • "B" - Stoß mit mittlerer Energie, hält einer 6 mm großen und 0,86 g schweren Kugel mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 120 m/s stand
  • "A" - Stoß mit hoher Energie, hält einer 6 mm großen und 0,86 g schweren Kugel mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 190 m/s stand
  • "K" - Festigkeit der Oberfläche gegen Beschädigung durch Feinpartikel (optional)
  • "N" - Beständigkeit gegen Beschlagen (optional)
  • "T" - Das Festigkeitssymbol gefolgt von Buchstabe T gestattet eine Verwendung bei sehr hoher Aufprallenergie und unter Extremtemperaturen.


Sichtscheiben mit / ohne Filterwirkung

Ohne Filterwirkung - farblose Sichtscheiben mit einem Lichttransmissionswert < 74% - Sie bieten Schutz gegen aufprallende Teile
Mit Filterwirkung - getönte / gefärbte Sichtscheiben, die je nach Ausführung Schutz gegen ultraviolette Strahlung, Blendung oder infrarote Strahlung gewähren.
Filtrierende Sichtscheiben im Farbton grün, werden überwiegend zum Schweißen, Schneiden oder Brennen eingesetzt. Die grüne Tönung absorbiert die blaue UV-Strahlung und sind in den Schutzstufen 1.2 - 16 erhältlich.

Wichtige Schutzstufen:
  • 1.7 gegen helles UV-Streulicht
  • 5 + 7 Schweißen und Schneiden mit Gas-Sauerstoffgemisch
  • 8 - 16 Elektroschweißer

Neben den Grundnormen:

  • EN 166 gesamter persönlicher Augenschutz allgemein, Anforderungen
  • EN 167 Optische Prüfmethoden
  • EN 168 Nicht-optische Prüfmethoden

Gibt es spezifische Normen, die sich nach dem Anwendungsbereich richten:

  • EN 169 Filter für das Schweißen und verwandte Techniken; Transmissionanforderungen und empfohlene Verwendung
  • EN 170 Ultraviolettschutzfilter (UV-Filter); Transmissionanforderungen und empfohlene Verwendung
  • EN 171 Infrarotschutzfilter; Transmissionanforderungen und empfohlene Verwendung
  • EN 172 Sonnenschutz für den gewerblichen Gebrauch; Transmissionanforderungen und empfohlene Verwendung
  • EN 175 Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren; Transmissionanforderungen und empfohlene Verwendung
  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laserjustierbrillen)
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad und Schweißerschutzfilter mit zwei Lichttransmissionsgraden


Brillengestell

Eine Kennzeichnung der technischen Informationen des Brillengestells der Schutzbrille erfolgt in folgender Reihenfolge:
  • Identifikation des Herstellers
  • Anwendungsbereich
  • Nummer der EN-Norm
  • Zertifizierungszeichen (falls geprüft)
  • CE Zeichen

Symbole / Codierung des Anwendungsbereichs:

  • kein - nicht festgelegte mechanische Risiken, Gefährdung durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung und Sonnenstrahlung
  • 3. Flüssigkeiten (Tropfen oder Spritzer)
  • 4. Grobstaub, Staub mit einer Größe > 5 µm
  • 5. Gas und Feinstaub, Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub < 5 µm
  • 8. Störlichtbogen, elektrischer Lichtbogen bei Kurzschluss
  • 9. Schmelzmetall und heiße Feststoffe, Metallspritzer und durchdringen heißer Festkörper

Beständigkeit von Brillengestellen gegen Teilchen:

-F - Stoß mit niedriger Energie.
-B - Stoß mit mittlerer Energie.
-A - Stoß mit hoher Energie.
Stimmt die Kennzeichnung S, F, B und A auf der Sichtscheibe(n) und dem Gestell nicht überein, so ist dem kompletten Augenschutz die niedrigste Schutzstufe zuzuweisen.


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