Augenschutz nach EN 166
CE-Kennzeichnung und Zertifizierung – Das müssen Sie wissen
In vielen Arbeitsbereichen wie z.B. der Holz- oder Metallverarbeitung können äußere Einflüsse unser Auge nachhaltig und zum Teil sogar irreparabel schädigen. Deshalb sollte gerade im beruflichen Alltag der richtige Augenschutz in Form einer Schutzbrille eingesetzt werden. Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung der PSA-Kategorie II müssen Augenschutzbrillen eine seitens der EU festgelegte Kennzeichnung besitzen und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut zertifiziert werden.
EN 166 – Was beinhaltet die Europäische Norm für Augenschutz?
Die Europäische Norm EN 166 legt die allgemeinen Kriterien fest, die für persönlichen Augenschutz gelten. Dazu gehört neben normativen Verweisen, Arten des Augenschutzes, Aufbau und Begriffe auch die korrekte Kennzeichnung der Produkte.
Kennzeichnung von Schutzbrillen – Das beuten die Zahlen und Buchstaben
Schutzbrillen, die der EN 166 entsprechen, bestehen in der Regel aus einer oder zwei Scheiben sowie einem Trägerkörper („Brillengestell“). Sind Sichtscheibe(n) und Träger aus unterschiedlichen Materialien gefertigt, müssen beide unabhängig von einander gekennzeichnet werden. Bilden Scheibe(n) und Brillengestell eine Einheit, so erfolgt die Kennzeichnung auf dem Gestell.
Neben der Grundnorm EN 166 gibt es je nach Anwendungsbereich weitere, spezifischere Normen:
- EN 169: Filter für das Schweißen und verwandte Techniken
- EN 170: Ultraviolettschutzfilter – Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung
- EN 171: Intrarotschutzfilter - Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung
- EN 172: Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
- EN 175: Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
- EN 207: Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
- EN 208: Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen)
- EN 379: Automatische Schweißerschutzfilter
Welche Informationen enthält die Kennzeichnung der Sichtscheibe(n)?
Die Sichtscheibe(n) der jeweiligen Schutzbrille werden in der nachfolgenden Reihenfolge mit den technischen Informationen gekennzeichnet:
- Schutzstufe (nur Filter)
- Identifikationszeichen des Herstellers
- Optische Klasse
- Kurzzeichen für mechanische Festigkeit: Beständigkeit gegen Teilchen, die mit hoher Geschwindigkeit anstoßen könnten
- Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall und Beständigkeit gegen Durchdringen heißer Festkörper
- Kurzzeichen für Abriebfestigkeit
- Kurzzeichen für Beständigkeit gegen Beschlagen
- Zertifizierungszeichen
Wenn ein Schutz vor Hochgeschwindigkeitspartikeln bei extremen Temperaturen erforderlich ist, sollte der von Ihnen ausgewählte Augenschutz unbedingt mit einen „T“ gekennzeichnet sein (beispielsweise „AT“). Ist dies nicht der Fall, darf die Schutzbrille nur für Hochgeschwindigkeitspartikel bei Raumtemperatur verwendet werden.
Achtung: Brillen zum Schutz vor Hochgeschwindigkeitspartikeln, die über Ihre bzw. über der Korrektionsbrille von Mitarbeiter:innen getragen werden, können Stöße übertragen und somit eine Gefahr für den/die Träger:in darstellen.
Sichtscheiben mit vs. ohne Filterwirkung
Bei farblosen Sichtscheiben mit einem Lichttransmissionswert (gibt an, welcher Anteil Licht durch die Scheibe gelangt) über 74% handelt es sich um Scheiben ohne Filterwirkung, die in erster Linie Schutz gegen aufprallende Teilchen bieten.
Als Sichtscheiben mit Filterwirkung bezeichnet man Scheiben mit einem LT-Wert unter 74%. Diese sind häufig getönt bzw. gefärbt und gewähren je nach Ausführung Schutz gegen ultraviolette Strahlung, Blendung oder infrarote Strahlung.
Filtrierende Sichtscheiben im Farbton Grün werden überwiegend zum Schweißen, Schneiden oder Brennen eingesetzt, denn Grün absorbiert die blaue UV-Strahlung.
Hinweis: Wenn für Ultraviolett-, Schweißschutz- oder Infrarotfilter eine verbesserte Farberkennung erforderlich ist, sollte der ausgewählte Augenschutz unmittelbar nach der Vorzahl mit dem Buchstaben C gekennzeichnet werden, z.B. 2C-1,2. Wenn auf die Codenummer nicht der Buchstabe C folgt, können Ultraviolett-, Schweiß- oder Infrarotfilter die Farbwahrnehmung beeinträchtigen.
Die richtige Scheibentönung für Ihre Schutzbrille
Je nachdem ob Sie im Außen- oder Innenbereich arbeiten, ist eine entsprechende Tönung der Scheiben sinnvoll.
Alle Filter absorbieren die UV-Strahlung zu 100%. Dabei erreichen alle die entsprechende Norm.
Kennzeichnung des Trägerkörpers
Der Trägerkörper der jeweiligen Schutzbrille wird in der nachfolgenden Reihenfolge mit den technischen Informationen gekennzeichnet:
- Identifikationszeichen des Herstellers
- Nummer der EN-Norm
- Kennnummer des Verwendungsbereichs
- Kurzzeichen für mechanische Festigkeit: Beständigkeit gegen Teilchen, die mit hoher Geschwindigkeit anstoßen könnten
- Zertifizierungszeichen
Stimmt die Kennzeichnung S, F, B und A auf Sichtscheibe(n) und Brillengestell nicht überein, so ist dem kompletten Augenschutz die niedrigste Stufe zuzuweisen.
Damit eine Brille vor Metallspritzern und dem Durchdringen heißer Festkörper schützt, müssen der Trägerkörper sowie das Okular mit den Symbolen F, B oder A gekennzeichnet sein.
Beratung von PROFIs für PROFIs
Hat die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz bzw. Ihre Tätigkeit ergeben, dass das Tragen eines Augenschutzes notwendig ist, so ist der nächste Schritt die Auswahl der passenden Schutzbrille durch den Arbeitgeber.
Hilfreich bei der Suche nach dem zu den Anforderungen passenden Produkt ist die Kennzeichnung der Schutzausrüstung. Achten Sie auf die Kennzeichnung der Scheibe(n) sowie auf die des Trägerkörpers. Der ausgewählte Augenschutz bietet Ihnen bzw. Ihren Mitarbeiter:in nur dann ausreichenden Schutz, wenn sich die für Ihre Anforderungen geeigneten Scheiben in dem ebenfalls dafür geeigneten Brillengestell befinden.
Sie haben Fragen zum Thema Augenschutz oder benötigen Hilfe bei der Auswahl der für Sie passenden Schutzbrille? Wir beraten Sie gerne! Schreiben Sie uns unter [email protected] oder rufen Sie uns einfach an unter 05742 930 30.