Mit Sonnenbrille auf die Baustelle
Warum Sie auch am Arbeitsplatz eine UV-Schutzbrille tragen sollten
Dass extreme Sonneneinstrahlung im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs verursachen kann, ist bekannt. Doch auch für die Augen stellt die Sonne ein enormes Gesundheitsrisiko dar und kann zu irreparablen Schäden führen.
Umso wichtiger ist es, dass die Schutzbrille mit UV-Filter auch als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) regelmäßig bei der Arbeit eingesetzt wird. Denn gerade bei Arbeiten im Freien ist unser Auge den schädlichen UV-Strahlen schutzlos ausgesetzt.
Warum UV-Schutzbrille bei der Arbeit tragen?
Mit den steigenden Temperaturen erhöht sich auch die Intensität der Sonneneinstrahlung und damit auch der Anteil der gesundheitsschädlichen Ultraviolett-Strahlen (kurz UV-Strahlen). Diese sind Bestandteil des Sonnenlichts.
Je höher die Sonne am Himmel steht, desto mehr UV-Strahlen enthält ihr Licht. In den Sommermonaten (April bis Anfang September) ist die UV-Belastung am höchsten. Vor allem in der Tageszeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist der Anteil der UV-Strahlen im Sonnenlicht besonders groß.
Bei bewölktem Himmel wirkt die UV-Strahlung durch Reflexionen und kann somit auch bei trübem Wetter Auswirkungen auf den menschlichen Körper und dessen Gesundheit haben. Lassen Sie sich also nicht von einer geschlossenen Wolkendecke täuschen.
Auch im Winter kann starkes Sonnenlicht die Augen schädigen, da Schnee und Nässe das Licht reflektieren.
Eine besonders hohe UV-Belastung und damit eine erhöhte Gefahr von gesundheitlichen Risiken liegen in unmittelbarer Nähe von stark reflektierenden Oberflächen vor. Dazu zählen z.B. Metalldächer und weiße Beton- oder Wasseroberflächen.
UV-Licht – Eine Gefahr für das Auge
Schauen Sie nur wenige Sekunden in die Sonne ohne Ihr Sehorgan dabei zu schützen, kann dies die Netzhaut bereits nachhaltig schädigen.
Zwar sind unsere Augen von Natur aus durch unsere Augenbrauen, vermehrtes Blinzeln und eine natürliche Verengung der Pupille bei starkem Lichteinfall geschützt, dies ist jedoch bei langfristiger und sehr starker UV-Einwirkung (wie beispielsweise beim Arbeiten im Freien) nicht ausreichend.
Lange und starke Sonneneinstrahlung kann unter anderem zu schmerzhaften Irritationen oder zu einer Hornhaut- oder Bindehautentzündung führen.
Ebenso sind Spätfolgen, wie eine Trübung der Augenlinse (auch bekannt als „grauer Star“) oder eine Makuladegeneration, möglich. Diese entstehen durch eine dauerhafte Schädigung der Netzhaut.
Die Makuladegeneration ist die häufigste Ursache für eine Erblindung, bei der die Zellen der Netzhaut durch schädliche Ablagerungen nach und nach absterben.
Ein Phänomen, welches durch den kurzfristigen Einfluss von starkem Sonnenlicht entstehen kann, ist die sogenannte „Schneeblindheit“. Unter Schweißer:innen ist diese auch als „Verblitzen“ bekannt. Es handelt sich um eine Verbrennung der Horn- bzw. Bindehaut (vergleichbar mit einem Sonnenbrand). Sie wird sechs bis acht Stunden nach der UV-Bestrahlung durch Schmerzen und ein Fremdkörpergefühl im Auge spürbar und sollte unbedingt ärztlich behandelt werden.
Wer ist besonders gefährdet?
Grundsätzlich sollte jeder seine Augen vor direkter und extremer Sonneneinstrahlung schützen. Personen im Freien sind jedoch besonders gefährdet. Arbeiten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter:innen in folgenden Bereichen, sollten Sie ausdrücklich auf passenden Augenschutz, aber natürlich auch Hautschutz achten:
- Landwirtschaft
- Weinbau
- Gemüseanbau
- Baumschulen
- Dachdeckereien
- Zimmereien
- Fischerei
- Betonbau
- Gerüstbau
- Schalungsbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Baumklettern
- Glas- und Fassadenreinigung
- Straßen-, Hoch- und Tiefbau
Je nach Hauttyp und Augenfarbe kann die Belastung durch die Sonne unterschiedlich stark sein.
Braune Augen sind aufgrund ihres höheren
Melaningehalts pigmentierter und lichtunempfindlicher. So ist
beispielsweise das Risiko, an einer altersbedingten Makuladegeneration
zu erkranken, um einiges geringer als bei blauäugigen Personen.
Auch die Dauer und die Stärke der
Sonneneinstrahlung beeinflusst das Ausmaß der gesundheitlichen
Schädigung. Grundsätzlich gilt: Je länger und intensiver die
Bestrahlung, desto höher ist die Gefährdung.
Arbeitsschutz UV-Schutzbrille: Wann sollten Sonnenbrillen als PSA eingesetzt werden?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter:innen vor den gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung zu schützen und erforderliche Maßnahmen an den betreffenden Arbeitsplätzen einzusetzen. Dafür muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, in deren Rahmen die jeweiligen Gefahren für Ihre bzw. die Augen Ihrer Mitarbeiter:innen ermittelt werden. Zu beachten sind dabei der Umfang, die Art, Dauer und Wahrscheinlichkeit der gesundheitlichen Risiken. Natürlich spielt auch die persönliche Verfassung der betreffenden Personen eine Rolle.
Je nach Art der Gefährdung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen entsprechenden Augenschutz zur Verfügung stellen. Zunächst sollten jedoch technische oder organisatorische Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um die UV-Belastung am Arbeitsplatz zu reduzieren. Dazu gehören:
- Arbeits- und Pausenzeiten verschieben
- Außenarbeiten (wenn möglich) in den Schatten verlegen
- Direkte Sonne meiden und Schatten aufsuchen
- Arbeiten mit UV-Belastung auf mehrere Personen aufteilen und im Rotationsprinzip wechseln
- Einsatz von Sonnenschirmen bzw. Sonnensegeln aus UV-absorbierenden Stoffen
Achtung: Auch wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter:innen unter einem Schirm nicht mehr von der Sonne geblendet werden, können Teile der UV-Strahlung immer noch durch reflektierende Oberflächen wirken.
UV-Index – ein Indikator für die Sonnenbrille am Arbeitsplatz
In Deutschland liegt der UV-Index in der Regel zwischen 0 und 8. Wie hoch der UV-Index in Ihrer Region ist, können Sie in diversen Wetter-Apps, wie z.B. der App der BG BAU, nachschauen.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Index, desto stärker ist die UV-Belastung und damit auch das Risiko für gesundheitliche Folgen. Ab einem UV-Index von 3 rät die Weltgesundheitsorganisation, Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Welche Maßnahmen ab welcher UV-Intensität angeraten werden, zeigt die folgende Tabelle:
UV-Index 1/2 | UV-Index 3/4/5 | UV-Index 6/7 | UV-Index 8/9/10 | UV-Index 11 |
Schwach | Mittel | Hoch | Extrem hoch | Extrem |
- Kein Schutz erforderlich | - Körper mit Kleidung bedecken - Kopf bedecken - UV-Sonnenbrille tragen - Sonnencreme bzw. andere Sonnenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen auftragen | - Körper mit Kleidung bedecken - Kopf bedecken - UV-Sonnenbrille tragen - Sonnencreme bzw. andere Sonnenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen auftragen - Arbeiten in den Schatten verlegen | - Wenn möglich, Aufenthalte im Freien umgehen - Körper mit Kleidung bedecken - Kopf bedecken - UV-Sonnenbrille tragen - Sonnencreme bzw. andere Sonnenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen auftragen - Arbeiten in den Schatten verlegen | - Zusätzliche Maßnahme: In der Mittagszeit (zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr) in Gebäuden aufhalten, nicht im Freien |
Ab UV-Index 3 sollte eine UV-Schutzbrille als Augenschutz eingesetzt werden. Beachten Sie bitte auch die weiteren Schutzmaßnahmen, auf die wir in diesem Artikel nicht näher eingehen werden.
Sonnenbrille als Arbeitsschutzbrille – Darauf sollten Sie achten
Die Risiken durch Sonnenlicht zählen zu den optischen Gefährdungen. Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Schutzbrille auf den geeigneten Schutzfilter (abhängig von Ihrer jeweiligen Tätigkeit).
Wählen Sie eine Brille ohne UV-Filter, kann das mitunter sogar schädlich sein. Die Pupille erweitert sich hinter der Sichtscheibe und UV-Strahlung kann so vermehrt ins Auge eintreten.
Neben der Grundnorm DIN EN 166 (Persönlicher Augenschutz – Anforderungen), müssen Schutzbrillen mit Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch die Anforderungen nach Norm DIN EN 172 erfüllen.
Achten Sie auf eine korrekte Kennzeichnung der Schutzbrille: Die Schutzstufe des Augenschutzes gibt Auskunft über die jeweilige Strahlendurchlässigkeit. Sie besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters. Beide werden durch einen Bindestrich getrennt. Je höher die Nummer der Schutzstufe, desto weniger optische Strahlung wird durchgelassen:
Sonnenschutzfilter
Vorzahl 5 - Keine Anforderung an Infrarotschutz
Vorzahl 6 - Mit Anforderung an Infrarotschutz
Schutzstufe | Verwendung | Bezeichnung |
5-1,1 6-1,1 | - Nur für bestimmte phototrope (selbsttönende) Sonnenschutzfilter im hellen Zustand - Für den Bereich hoher Lichttransmission von Verlaufsfiltern | |
5-1,4 6-1,4 | - Als sehr heller Filter | Sehr hell |
5-1,7 6-1,7 | - Als heller Filter | Hell |
5-2 6-2 | - Als Universalfilter empfohlen | Mittel |
5-2,5 6-2,5 | - Gängig in Mitteleuropa - Farberkennung im Straßenverkehr möglich | Dunkel |
5-3,1 6-3,1 | - Für (Sub-) Tropen, Hochgebirge, Schnee, helle Wasser- bzw. Sandflächen, Kreide, Kalk, Himmelsbeobachtungen - Nicht für den Straßenverkehr geeignet | Sehr dunkel |
5-4,1 6-4,1 | - Nur für extreme Bestrahlung - Nicht für den Straßenverkehr geeignet | Extrem dunkel |
Um die Farberkennung nicht zu verfälschen, sind braune und graue Tönungen der Sichtscheiben geeignet. Warnschilder und Lichtsignale sind so weiterhin gut erkennbar. Die Tönung allein ist jedoch kein Indiz für den UV-Schutz einer Brille. Achten Sie deshalb stets auf die korrekte Kennzeichnung.
Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung von Augenschutzbrillen
finden Sie in unserem Magazinbeitrag „Augenschutz nach EN 166“.
Arbeitsschutzbrillen für PROFIs – Sonnenbrillen mit UV-Schutz von PRO FIT®
Die natürlichen Schutzfunktionen unseres Auges sind nicht ausreichend, um unser Sehorgan vor den Gefahren der UV-Strahlung zu schützen. Egal ob sonnig oder bewölkt: Vergessen Sie auch bei der Arbeit nicht Ihre Sonnenbrille mit UV-Filter.
Besuchen Sie gerne unseren Onlineshop. In unserem PRO FIT®-Sortiment finden Sie Augenschutzbrillen für verschiedenste Arbeitsbereiche . Alle Filter unserer Schutzbrillen absorbieren die UV-Strahlung und erreichen dabei alle die entsprechende Europäische Norm.
Sie haben Fragen zum Thema Augenschutz oder benötigen Hilfe bei der Auswahl Ihrer Schutzbrille? Wir beraten Sie gerne! Schreiben Sie uns unter [email protected] oder rufen Sie uns einfach an unter 05742 930 30.