Ist Kapselgehörschutz der beste Gehörschutz?

Ist Kapselgehörschutz der beste Gehörschutz?

Wie Sie Hörschäden durch Lärmbelästigung am Arbeitsplatz ganz einfach vorbeugen

Häufig werden die Gefahren von Lärm am Arbeitsplatz unterschätzt. Dabei kann dieser zu irreparablen Langzeitschäden führen. Die Praxis zeigt, dass die Folgen von unzureichendem oder gar nicht verwendetem Gehörschutz zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen, obwohl sie mit geeigneten Maßnahmen relativ einfach verhindert werden können. Dafür sind jedoch die richtige Prävention, Information durch den Arbeitgeber und nicht zuletzt der richtige und auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Gehörschutz notwendig.


Warum ist Gehörschutz so wichtig?

Statistiken zeigen, dass Nicht-Tragen oder das unzureichende Tragen von Gehörschutz in lauten Arbeitsumgebungen zu kurzfristigen oder langfristigen Hörschädigungen führt. Zu den kurzfristigen Folgeschäden zählen beispielsweise:

  • Dauerhafte und irreversible Ohrgeräusche wie Pfeifen oder Zischen
  • Vertäubung, Hörschwellenverschiebung („Hören wie durch Watte“)
  • Plötzlicher, meist einseitig auftretender Hörsturz (oft mit Tinnitus)

Langfristig kann es nicht nur zu komplettem Hörverlust, sondern auch zu körperlichen Folgen, insbesondere zu Schädigungen des vegetativen Nervensystems, kommen. Häufige Konsequenzen einer zu hohen Lärmbelastung sind:

  • Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg
  • Kopfschmerzen
  • Muskelverspannungen
  • Stoffwechselstörungen
  • Stressreaktionen
  • Erhöhtes Risiko für Herz- Kreislauferkrankungen bis hin zum Herzinfarkt
  • Hormonelle Veränderungen (werden in der Regel erst spät bemerkt)

Zudem kann Lärmbelästigung soziale Auswirkungen wie negative Verhaltensänderung und Konzentrationsschwierigkeiten hervorrufen. Nicht selten wird auch die Psyche negativ beeinflusst. Dies äußert sich durch Stress, schnelle Ermüdung und Aggressivität.


Welcher Gehörschutz ist der richtige?

Die Entscheidung, welcher Gehörschutz der richtige für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter:innen ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Einsatzort/der Arbeitsumgebung, der sonst erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), der Verträglichkeit, dem Tragekomfort sowie medizinischen Auffälligkeiten des/der Träger:in ab.

Informationen zu den verschiedenen Gehörschutz-Ausführungen (Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken) und wie Sie mit Hilfe der SNR-Methode den passenden Gehörschutz für Ihre Bedürfnisse finden, haben wir bereits in unserem PROFI-raTgeber für Sie zusammengefasst:

ZUM ARTIKEL


Gehörschutz auf der Arbeit – Ab wann tragen?

Ab einem Lärmpegel von 80 dB (A) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Außerdem sind Gehörschützer personengebunden, das heißt, dass jede/r Mitarbeiter:in eine eigene PSA erhalten muss. Mitarbeiter:innen sollten diese zum Schutz Ihrer Gesundheit natürlich auch nutzen.

Spätestens ab einem Lärmpegel von 85 dB (A) muss an einem lärmbelasteten Arbeitsplatz ununterbrochen ein Gehörschutz getragen werden. Laut einer Studie des französischen Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) büßt der Gehörschutz bereits 25% seiner Wirksamkeit ein, wenn er für 2 Minuten abgenommen wird. Bei einer Trageunterbrechung von 2 Stunden sind es bereits 75%.


Fehler beim Gehörschutz am Arbeitsplatz

Getreu dem Motto „viel hilft viel“ besteht der Irrglaube, je stärker die Schalldämmung der PSA gewählt wird, desto wirksamer ist ihr Schutz. Unter Umständen kann die falsche Auswahl des Gehörschutzes und die daraus folgende auditive Isolation der Mitarbeiter:innen (auch Überprotektion genannt) zwei Gefahren mit sich bringen:

  1. Wichtige Alarmsignale werden nicht gehört und Mitarbeiter:innen können nicht schnell genug auf Gefahrensituationen reagieren.
  2. Wenn Mitarbeiter:innen kommunizieren müssen, sind sie gezwungen, den Gehörschutz abzunehmen bzw. aus dem Ohr zu entfernen. Dadurch setzen sie sich der Gefahr einer Hörschädigung aus.

Gemäß der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) sollte der Restpegel dessen, was unter dem Gehörschutz wahrgenommen wird, höher als 70 dB (A) sein, auch wenn ein Pegel von bis zu 65 dB (A) als ausreichend gilt.
Besonders bei Beschäftigten, bei denen bereits eine Hörminderung im oberen Frequenzbereich vorliegt, muss auf die Gefahr einer Überdimensionierung des Dämmeffekts der PSA geachtet werden. 


Um Hörschädigungen zu verhindern, sollte der Gehörschutz zu 100% bei der Arbeit getragen werden. Daher ist es wichtig, dass auch beim Tragen der PSA eine Kommunikation möglich ist. Um die am besten geeignete Methode für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter:innen zu bestimmen, ist es unerlässlich, den Schallpegel zu ermitteln, dem Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen ausgesetzt sind.


Da es sich bei Gehörschutz-Produkten um persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III (gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden) handelt, sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung der Mitarbeiter:innen mit praktischen Übungen (z.B. dem Üben vom richtigen Einsetzen) durchzuführen. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Aufklärung über die gesundheitlichen Gefährdungen durch Lärm
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • Sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebende technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen

Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren und die Unterwiesenen haben diese durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel (umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse innerhalb einer 8-Stunden-Schicht) von 110 dB (A) ist zudem eine vierteljährliche Unterweisung zur qualifizierten Benutzung von Gehörschutz erforderlich.

Weitere Informationen zur Benutzung von Gehörschutz finden Sie in den Vorschriften des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes der DGUV (DGUV-Regel 112-194  „Benutzung von Gehörschutz“), in der DGUV-Information 212-024 „Gehörschutz “ sowie in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm).


Kapselgehörschutz als Teil des Arbeitsschutzes und der persönlichen Schutzausrüstung

Neben Gehörschutzstöpseln (umgangssprachlich auch Ohrstöpsel) und Otoplastiken sind vor allem Kapselgehörschützer weit verbreitet. Mittlerweile gibt es verschiedenste Ausführungen, zum Beispiel Kapselgehörschutz mit Bluetooth, mit Radioempfang oder anderen elektronischen Zusatzeinrichtungen, wie zum Beispiel Funkverkehr.
Kapselgehörschützer eigenen sich für den Einsatz bei Tätigkeiten, bei denen Gehörschutz häufig auf- und abgesetzt werden muss (beispielsweise bei häufigem Wechsel zwischen lauten und ruhigen Umgebungen). Außerdem Ist Kapselgehörschutz optimal für die Nutzung in unreinen Arbeitsbereichen wie Werkstätten geeignet. Der Schutz muss nur übergestreift und nicht mit schmutzigen Händen in den Gehörgang eingesetzt werden.
Einige Arbeitnehmer:innen haben sehr enge Gehörgänge und neigen zu Gehörgangsentzündungen. Auch in diesem Fall sind Kapselgehörschützer empfehlenswert.
In Einzelfällen sollten Sie prüfen, ob der Einsatz von Kapselgehörschutz für Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen geeignet ist. Dies gilt womöglich für

  • Einsätze während einer gesamten Schichtlänge (aufgrund des Gewichts und dem ständigen Druck auf das Ohr)
  • Regelmäßige Kommunikation im Lärmbereich
  • Einsatz in Arbeitsbereichen, in denen Richtungshören benötigt wird bzw. Bereiche, in denen Schallquellen zuverlässig geortet werden müssen (z.B. herannahende Gabelstapler)
  • Kombination mit weiterer PSA (Helm, Brille), damit es nicht zu Störung des korrekten Sitzes des Gehörschutz kommt


Kapselgehörschutz - Vorteile und Nachteile


Vorteile
Nachteile
Kein direkter Kontakt von verschmutzten Fingern und Gehörgang

Beeinträchtigen die Schallquellenlokalisation (Wegfall der Ohrmuschelrichtwirkung) → Kann bei Nutzer:innen diffuses Gefühl der Gefährdung und Unsicherheit im Raum hervorrufen

Oft keine individuelle Anpassung notwendig
Nicht geeignet für körperlich anstrengende Tätigkeiten

Besonders geeignet für Führungskräfte, die sich nur vorübergehend in gehörschädigendem Lärm aufhalten → Erwünschter Nebeneffekt: Vorbildfunktion

Nicht geeignet für Arbeiten unter Hitzeeinwirkungen
Geringe Gefahr von Gehörgangsaffektionen
Bei längerem Tragen gelegentlich Anlass zu Klagen über Kopfschmerzen


Kapselgehörschutz von PRO FIT® - Tragekomfort trifft maximalen Schutz

Unser Sortiment an Gehörschutzprodukten beinhaltet eine große Auswahl an Gehörschutzkapseln, Gehörschutzbügeln und Gehörschutzstöpseln. All unsere Produkte des Gehörschutz-Sortiments wurden so entwickelt, dass sie neben ihrer bärenstarken Schutzfunktion den höchstmöglichen Tragekomfort bieten. Denn wir bei Fitzner wissen, dass nur ein angenehm zu tragender Gehörschutz auch kontinuierlich eingesetzt wird.

Unsere Protec Gehörschutzkapseln bieten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Designs, Materialen, Funktionen und Dämmwerten. Im Dämmbereich können Sie vom SNR 24 dB(A) bis SNR 36 dB (A) wählen.  

All unsere Protec Kapselgehörschützer bieten eine stufenlose Verstellbarkeit. Die überwiegende Zweipunktaufhängung der Gehörschutzkapseln sorgt für einen konstanten Anpressdruck und somit für einen kontinuierlichen Schutz. Dank ihrer flachen Dämmkurven ermöglichen die Kapseln eine gute Kommunikation unter den Mitarbeiter:innen.
Die weichen Dichtringe der Gehörschutzkapseln bieten hohen Tragekomfort und sorgen gleichzeitig für eine optimale Abdichtung. Bei Bedarf können die Dichtringe gegen Ersatzringe getauscht werden. Mindestens alle halbe Jahre wird ein Tausch empfohlen. Dafür bieten wir Ihnen entsprechende Hygienesets  an. Aufgrund des ergonomischen Designs bieten unsere Kapseln viel Platz für das Ohr.


PRO FIT®-Kapselgehörschutz richtig aussuchen

Um den für Sie passenden Kapselgehörschützer zu finden, helfen Ihnen unsere farblichen Kennzeichnungen an den Produkten. Diese richten sich nach dem Ampel-Schema „grün – gelb – rot“.


Grün
Gelb
Rot
SNR-Wert
24-28 dB (A)
29-32 dB (A)
33-36 dB (A)
H-Wert
29 dB (A)
29 dB (A)
30 dB (A)
M-Wert
26 dB (A)
28 dB (A)
27 dB (A)
L-Wert
19 dB (A)
23 dB (A)
22 dB (A)
Geeignet für Lärmpegel
80-108 dB (A)
108-110 dB (A)
110-113 dB (A)
Geeignet für

Mäßiger Industrielärm:
Arbeiten in der Werkstatt,  Druckluft-Arbeiten, Landschaftsbau, Hobby und Freizeit

Erheblicher Industrielärm:
Arbeiten mit Baumaschinen, Straßen- und Maschinenbau, Forstwirtschaft

Extremer Industrielärm:
Arbeiten in schwerem Maschinenbau, Papierfabrik, Steinbruch-Arbeiten, Flugzeuglärm

ZUM KAPSELGEHÖRSCHUTZ-SORTIMENT


Protec Gehörschutzkapseln von PRO FIT® – Schutz bis über beide Ohren



Protec 28 Gehörschutzkapsel (Artikel-Nr. 184)

  • Dämmwert: SNR 28 dB (A), H 29 dB (A), M 26 dB (A), L 19 dB (A)
  • Geringes Gewicht und schlankes Profil
  • Zwei-Punkt-Aufhängung aus Federstahl für niedrigen Anpressdruck, stufenlos verstellbar
  • Viel Raum unter den Kapseln - komfortables Tragen
  • Weiche, breite Dichtungsringe
  • Besonders langlebige Qualität
  • EN 352-1:2002
Artikel 184
Exklusive Vorteile nach dem Login
14,85 €
Artikel 181
Exklusive Vorteile nach dem Login
18,77 €


Protec 30 Gehörschutzkapsel (Artikel-Nr. 181)

  • Dämmwert: SNR 30 dB (A), H 29 dB (A), M 28 dB (A), L 23 dB (A)
  • Hochwertiger Stahlbügel für konstanten Anpressdruck
  • Zwei-Punkt-Aufhängung für optimale Anpassung
  • Flache Dämmkurve für beste Kommunikation
  • Leicht gepolsterter Kopfbügel
  • Ergonomisch stufenlos verstellbar, lange tragbar
  • Besonders langlebige Qualität
  • EN 352-1:2002


Protec 33 Gehörschutzkapsel (Artikel-Nr. 187)

  • Dämmwert: SNR 33 dB (A), H 30 dB (A), M 27 dB (A), L 22 dB (A)
  • Zwei-Punkt-Aufhängung aus Federstahl für niedrigen Anpressdruck, auch bei dauerhafter Anwendung
  • Stufenlos verstellbar
  • Weiche, breite Dichtungsringe
  • Besonders langlebige Qualität
  • EN 352-1:2002
Artikel 187
Exklusive Vorteile nach dem Login
26,42 €


Neben den klassischen Protec Gehörschutzkapseln finden Sie in unserem Sortiment auch Helmkapseln, die sich dank 30mm Adapter leicht und einfach an alle gängigen Schutzhelme montieren lassen.

ZU DEN HELMKAPSELN

ZU DEN HYGIENESETS

ZUM GESAMTEN KAPSELGEHÖRSCHUTZ-SORTIMENT


Zu viel um die Ohren? Wir beraten Sie gerne!

Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen und beugen Sie Hörschäden und Langezeitschäden durch Lärmbelästigung am Arbeitsplatz vor.
Prüfen Sie zunächst, welche Dämmleistung in der jeweiligen Arbeitsumgebung notwendig ist und stellen Sie die Lärmsituation fest. Die Berufsgenossenschaft führt dafür eine Geräuschemissionsmessung durch. Aus diesen Daten kann ein Lärmkataster erstellt und auf dessen Grundlage die SNR-Methode durchgeführt werden. So können Sie ganz einfach den passenden Gehörschutzwert ermitteln.

MEHR ERFAHREN

Überzeugen Sie sich selbst von den PRO FIT®-Gehörschutzprodukten. Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl des für Sie passenden Gehörschutzes aus unserem Sortiment? Schreiben Sie uns einfach per Mail an [email protected] oder rufen Sie uns an unter 05742 93030. Wir beraten Sie gerne!

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