An vielen Arbeitsplätzen besteht Absturzgefahr: auf Dächern, Plattformen, an Fenstern, auf Bedienungsständen von Maschinen, in Hochregallagern, an freiliegenden Treppenläufen, an sämtlichen hochgelegenen Arbeitsplätzen. Wenn hier keine kollektive Absturzsicherung (Geländer etc.) vorhanden ist, ist nach den Regeln der Berufsgenossenschaft immer die PSA gegen Absturz einzusetzen.
Im Einzelnen besteht jedes unserer Absturzsicherungs-Sets aus dem Auffanggurt an sich, dem Verbindungsmittel, Falldämpfer und eventuell weitere Verbindungselemente.
Nun möchten wir erläutern was sich hinter diesen „Worten“ im Einzelnen verbirgt: Unsere Auffanggurte entsprechen den geltenden Normen und sind mit einer Auffangöse versehen, je nach Set auch mit mehreren Ösen an unterschiedlichen Stellen. Der Auffanggurt wird sozusagen „angezogen“.
Das Verbindungsmittel besteht aus Gurtseilen oder Bändern, welche den Auffanggurt mit einem Anschlagpunkt oder mit einer beweglichen Führung verbinden. Diese Gurte dürfen incl. des Falldämpfers nicht länger als 2 Meter sein. Ein Verbindungsmittel (Gurt, Band) darf niemals verknotet werden, dieses beeinträchtigt die Belastbarkeit und Haltbarkeit des Materials.
Der Falldämpfer vermindert die Kräfte, die bei einem Sturz auf den menschlichen Körper einwirken, so dass hier höchstens 6 kN (Kilonewton) erreicht werden. Dieser Wert ist verträglich, wohingegen ein Stoßkraftwert von 7 kN deutlich zu viel ist. Diesen erreicht ein 80 kg schwerer Mensch bereits ab einer Fallhöhe von 1 m.
Unter den Verbindungselementen bei den Auffangsystemen versteht man die Karabinerhaken, welche mit einer Verschlusssicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein müssen.
Beim Einsatz ist die PSA gegen Absturz möglichst oberhalb des Benutzers zu befestigen. Es sollten nur tragfähige Bauteilen oder spezielle Anschlageinrichtungen zur Befestigung benutzt werden, die eine Stoßkraft von wenigstens 7,5 kN aufnehmen können.
Sofern Sekuranten, also gesonderte Anschlagpunkte im Arbeitsbereich zur Verfügung stehen, müssen in erster Linie diese verwendet werden. Völlig ungeeignet sind jedoch z.B. Kamine, Regenrinnen und deren Halterungen, Blitzableiter, etc.
Das Seil oder Band muss bei der Benutzung immer straff gehalten werden. Durch den Einsatz von Seilkürzern kann eine Schlaffseilbildung vermieden werden. Wenn ein Höhensicherungsgerät zum Einsatz kommt, hält dieses das Verbindungsmittel automatisch straff.
Es sollte beachtet werden dass Seile bzw. die Bänder nicht über scharfe Kanten gezogen werden.
ACHTUNG: Bitte niemals allein arbeiten! Bei einem Absturzunfall können ein schneller Notruf und die Rettung aus der Situation lebenswichtig sein.
Bei der Auswahl der richtigen Absturzsicherung / Fallschutz ist entscheidend, dass jeder zugelassene Gurt bzw. jedes zugelassene Verbindungsmittel seinen Zweck erfüllt, wenn es an der richtigen Stelle und zur richtigen Zeit eingesetzt wird.
Unsere Absturzsicherungssysteme sind CE-geprüft.
Wie sollte die Absturzsicherung gelagert werden?
Laut der DGUV-Regel 112-198 gibt es folgende Richtlinie zur Gebrauchsdauer: die Teile der Absturzsicherung aus Gurtband (Auffanggurt und Verbindungsmittel) sollten nach 8 Jahren, und die Teile aus textilen Seilen (mitlaufendes Auffanggerät und Verbindungsmittel) sollten nach spätestens 6 Jahren der Benutzung entzogen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Höhensicherungs- und Abseilgeräte der verschiedenen Hersteller. Hier wird die Nutzungsdauer durch den jeweiligen Hersteller festgelegt und kann teilweise erheblich von den o.g. Zeiträumen abweichen.
Vor jeder Benutzung muss die PSA durch Sichtprüfung kontrolliert werden. Die Prüfung durch eine sachkundige Person ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen (Sachkundigennachweis – Lehrgänge). Wenn es zu einem Absturz gekommen ist, muss die PSA vor dem nächsten Einsatz ebenfalls von einem Sachkundigen kontrolliert werden.
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