Normen & Richtlinien
Alle Normen & RichtlinienEN 812 ANSTOSSKAPPEN ZUM SCHUTZ VOR FESTSTEHENDEN GEGENSTÄNDE
Anstoßkappen (auch genannt Basecaps) gemäß EN 812 sind dazu bestimmt den Träger vor fest- oder hervorstehenden Gegenständen gegen Stoßen oder Schürfwunden am Kopf zu schützen. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo der Gesetzgeber zwar keine Schutzhelmpflicht vorschreibt, jedoch die Gefahr vor Stößen besteht. Zum Einsatz kommen Anstoßkappen beispielsweise bei Arbeiten an Montagebändern, in der Logistik, beim Innenausbau von Häusern (Tischler, Zimmermänner, Maler etc.) sowie bei Bahnarbeitern.
Anstoßkappen nach EN 812 können einen Schutzhelm nicht ersetzen. Sie schützen nicht vor fallenden oder geworfenen Gegenständen oder sich bewegenden, hängenden Lasten.
- Stoßdämpfungsvermögen
- Durchdringungsfestigkeit
- Gewährleistung des Sitzes
- Folgende Kennzeichnung muss an dem Schutzhelm erkennbar sein:
- Angewendete Norm
- Name oder Zeichen des Herstellers
- Jahr und Quartal der Herstellung
- Typbezeichnung des Herstellers - auf der Schale und falls vorhanden auf der Innenausstattung
- Größe oder Größenbereich ( Kopfumfang in cm) auf der Schale und falls vorhanden auf der Innenausstattung
Zusätzliche Kennzeichnung:
-20°C oder -30°C Einsatz bei niedrigen Temperaturen
+ 150°C Einsatz bei sehr hohen Temperaturen
440 VAC Gefährdung durch kurzfristigen unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannung bis 440 V
F Flammenbeständigkeit
Diese zusätzliche Kennzeichnung kann durch ein dauerhaft selbstklebendes Etikett oder durch eine Prägung
Die Gebrauchsdauer sowie die Bestandteile müssen in der Gebrauchsanweisung angegeben werden.
Anstoßkappen nach EN 812 können einen Schutzhelm nicht ersetzen. Sieschützen nicht vor fallenden oder geworfenen Gegenständen oder sich bewegenden, hängenden Lasten.